Frontalangriff auf die Demokratie durch die CDU

Die Union verschärft ihre Drohungen gegen Initiativen gegen rechts, wie z.B. „Omas gegen rechts“. Diese wehren sich nun öffentlich gegen „Propaganda“-Vorwürfe. Quelle: https://www.fr.de/politik/union-empoert-mit-frontalangriff-auf-omas-gegen-rechts-und-co-einschuechterungsversuch-a-la-viktor-orba-zr-93594634.html

Hier der Link zum Anfragedokument der Kleinen Anfrage der CDU

Bei weact findet Ihr dazu eine Petition an Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Campact und der Verein Omas Gegen Rechts haben ebenfalls Petitionen gestartet – hier geht es zu allen „Petitionen für den Erhalt zivilgesellschaftlichen Engagements“. Ihr könnt diese Petitionen prüfen, wenn sie Euch zusagen, unterschreiben, und – ganz wichtig! – teilen führt zu mehr Unterschriften.

Hier ein interessanter Beitrag auf Verfassungsblog – viele Fragen der CDU im Anfragedokument waren gar nicht zulässig: https://verfassungsblog.de/anfrage-bundestag-informationhandeln/. Relevanter Auszug aus dem Beitrag:

„Nach harscher öffentlicher Kritik erklärte die Fraktion ihr Vorgehen damit, dass die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit eine Kernaufgabe des Parlaments sei. „Mit unserer Kleinen Anfrage wollen wir prüfen, ob einzelne NGOs sich in dieser Hinsicht steuerlich rechtmäßig verhalten.“ Genau in dieser Aussage offenbart sich das zentrale Problem dieser Anfrage und das sehr grundlegende Missverständnis der Fraktion von ihrem Fragerecht. Denn das Fragerecht der Fraktionen, das aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG folgt, ist ein parlamentarisches Recht zur Kontrolle der Regierung. Einige Fragen in der kleinen Anfrage beziehen sich auf die Arbeit der Regierung und sind daher auch vom Fragerecht umfasst. Ein Großteil der Punkte weist diesen Bezug zur Regierungsarbeit aber gerade nicht auf, sondern richtet sich der Sache nach ausschließlich gegen bestimmte NGOs. Manchmal wird dies mit einem mehr als oberflächlichen Regierungsbezug zu bemänteln versucht, oft auch nicht. Die Prüfung, ob einzelne Bürgerinnen und Bürger sich steuerlich rechtmäßig verhalten, ist hingegen gerade keine Aufgabe des Parlaments, sondern der Finanzbehörden, die dann in gewissem Maße ihrerseits von der Regierung kontrolliert werden, und ggf. der Gerichte. Diese Kontrolle erfolgt dann in entsprechenden Verwaltungsverfahren, die nicht öffentlich sind. Das dient nicht zuletzt auch der Wahrung der Grundrechte der Betroffenen, die auf diese Weise davor geschützt werden, an den Pranger gestellt zu werden. Das Parlament darf also die Regierung bei der Kontrolle der Kontrolleure kontrollieren. Aber es darf nicht selbst diese Kontrolle vornehmen

Zum Schutz der Grundrechte der betroffenen Vereinigungen hätte die Bundestagspräsidentin die Anfrage daher in dieser Form zurückweisen müssen und nicht veröffentlichen dürfen. Bei allem Gewicht, das der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Abgeordneten zukommt: Das Verfassungsorgan Bundestag steht nicht über den Grundrechten – auch nicht im Rahmen seines Informationshandelns.“

Relevante Arbeit leistet diesbezüglich auch die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung

„Die umstrittene Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion zur politischen Neutralität von Nichtregierungsorganisationen findet Nachahmer im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Die AfD-Fraktion hat den Vorstoß aufgegriffen und fragt jetzt die Landesregierung nach staatlicher Förderung von Vereinen und Verbänden der Zivilgesellschaft.“ Unsere Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/AfD-im-Landtag-kopiert-Unionsanfrage-zu-Demokratiefoerderung,afdmv138.html