„Heute bitte ich Dich, hier und #jetztinbonn zu überprüfen, ob Du mit der Unterschrift unter eine der folgenden Petitionen, den Blaunen Deine Grenzen setzen willst.
„Rechtsextreme Politiker*innen verbreiten immer wieder hetzerische und rassistische Inhalte, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen. Einige von ihnen sind bereits wegen Volksverhetzung verurteilt – dennoch können sie sich weiterhin in Parlamente wählen lassen und dürfen öffentliche Ämter ausüben.“
Zitat von Indra Ghosh auf weact s.u.
Deshalb fordert Indra Ghosh in ihrer Petition auf weact „eine Ergänzung des § 130 (Volksverhetzung) im Strafgesetzbuch (StGB). Wie bei anderen Straftatbeständen braucht es hier einen zusätzlichen Absatz: Verurteilt ein Gericht Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr wegen Volksverhetzung, muss es dieser Person die Möglichkeit aberkennen können, öffentliche Ämter zu bekleiden und sich in Parlamente wählen zu lassen. So ist sichergestellt, dass Feinde der Demokratie nicht länger politische Macht ausüben können oder öffentliche Ämter innehaben.“
„#jetztinbonn – Gemeinsam für Demokratie und Menschlichkeit“ fordert Dich ausdrücklich nicht dazu auf, alle Petitionen, die Du auf unserer Website findest, zu unterschreiben! Wir akzeptieren, wenn Du zu den Menschen gehörst, die generell nie offene Briefe unterschreiben oder Petitionen unterstützen.
Uns geht es darum, Dir ein Angebot zu machen, weil es sein kann, dass Du daran glaubst, dass Dein Name auf einem Papier, einer Petition eine Bedeutung hat, einen Unterschied machen kann. Wir akzeptieren ebenfalls, dass Du eine Petition aus inhaltlichen Gründen ablehnst. Wir dürfen in einer Demokratie offen unterschiedlicher Meinung sein. Ein Beispiel:
Gehört die AfD verboten?
In der Süddeutschen Zeitung vom 17. Oktober 2024 gab es ein „Pro und Contra“ zum Thema „Gehört die AfD verboten?“, aus der ich im folgenden zitiere:
Teile der AfD gelten als gesichert rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich. Ob das ausreicht, sie vom Bundesverfassungsgericht prüfen und ggfs. verbieten zu lassen – dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Das Argument für eine Prüfung:
„Bitte prüfen
Es gibt diesen Verdacht, also gehört der Fall vor unabhängige Richter, die prüfen, ob die AfD verboten werden darf… Sicher: Es ist gut möglich, dass die Richterinnen und Richter am Ende nicht ganz so alarmiert sind, und dass sie zum Beispiel nur in einzelnen Landesverbänden der AfD Belege für eine Entwicklung hin zum wirklich Faschistischen sehen. Die Folge wäre nur ein Teil-Verbot der Partei. Aber auch das wäre bereits ein notwendiges Stück demokratischer Gefahrenabwehr… Es wäre eine Botschaft auch an alle Wähler: Eine deutsche Variante der niederländischen Geert-Wilders-Partei oder auch der österreichischen FPÖ ist legitim, keine Frage; in diese Richtung darf man sich auch weiterhin engagieren, in alten oder neuen Parteien. Eine Kampftruppe à la NPD aber wird in einer Demokratie niemals legitim sein.“
Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte liegen die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD eindeutig vor.
Das Argument gegen eine Prüfung:
„Bitte lassen
Diese Ideologie verschwindet nicht einfach mit einem Urteil aus Karlsruhe. Das Ziel, das die Unterstützer eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag verfolgen, ist ehrenwert. Die AfD ist mit Extremisten durchsetzt, sie schürt Hass und betrachtet andere Parteien nicht als Gegner, sondern als Feinde. Man muss der AfD entgegentreten. Und das Grundgesetz bietet die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Aber: Nicht alles, was juristisch möglich erscheint, ist auch politisch sinnvoll. Im Gegenteil: Dieses Verbotsverfahren wäre riskant und schädlich. Es ist der falsche Weg, die AfD kleinzubekommen… Es gibt einen besseren Weg, die AfD zu schwächen. Er mag mühsamer sein als ein Verbotsantrag in Karlsruhe. Aber man sollte ihn den etablierten Parteien nicht ersparen. Es ist ihre Aufgabe, die inhaltlichen Schwächen und falschen Versprechen der AfD bloßzustellen. Es ist ihre Aufgabe, bessere Konzepte anzubieten zu Reizthemen wie Zuwanderung, Stellenabbau in der Industrie oder Klimaschutz – und diese dann durchzusetzen. Es ist ihre Aufgabe, AfD-Anhänger zurückzugewinnen, von denen früher viele für CDU, CSU, SPD oder sogar die Grünen gestimmt haben. Dieser Weg mag langwieriger sein als ein Verbot. Aber er verspricht letztlich einen nachhaltigen Erfolg.“